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Energiewende Auftragsarbeiten

(1) Für einen namhaften Auftraggeber habe ich ein umfangreiches Buch (erscheint als sog. "eBook")

 
     verfasst (ca. 360 Seiten). Es beinhaltet sämtliche Aspekte, die mit der Energiewende zusammenhängen.
 
     Der Schwerpunkt liegt auf dem Bauen und Sanieren. Gedacht ist das Buch für Laien.

(2) Gegenwärtig bin ich mit dem Thema Elektromobilität (Auftragsarbeit) befasst, wozu ebenfalls

 
     umfassend recherchiert worden ist.

(3) Auszüge zu weiteren Projekten folgen

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Einleitung

 

„Bauen und Sanieren im Zeichen der Energiewende“ [so der vorläufige Arbeitstitel]

 

 

Gegenwärtig gibt es neben der Euro-Krise sicherlich kein Thema, das in Deutschland mehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, als die 2011 eingeleitete Energiewende. Seitdem stößt man in immer kürzeren Abständen auf Meldungen zu den damit in Zusammenhang stehenden Planungen und Perspektiven, zu verschiedenen technischen Innovationen, und nicht zuletzt auch zu Gesetzesentwürfen. Aufgrund dessen fällt es schwer, auch nur zu einem einzelnen Teilbereich den Überblick zu behalten oder zu diesem gar eine sachlich angemessene Position entwickeln zu können, zumal zu dem einen oder anderen Detail die Stellungnahmen von Seiten der dafür zuständigen Organisationen und Experten/Expertinnen durchaus nicht einheitlich ausfallen.

 

Daher ist es wichtig, über eine verlässliche und vor allem auch aktuelle Darstellung verfügen zu können, in welcher die mit der Umstellung auf erneuerbare Energien verbundenen Aspekte im Zusammenhang erläutert werden. Eine solche Grundorientierung zu leisten, wird mit der vorliegenden Arbeit angestrebt, in der bis etwa zum Zeitraum September 2012 alle wesentlichen Konzepte und Entwicklungen abgedeckt sind. Dabei hat sich vor allem die Problemlage im Bereich der Gesetze und Verordnungen insofern als besonders komplex herausgestellt, als es nahezu monatlich Änderungen oder zumindest neue Entwürfe zu verschiedenen Bereichen gegeben hat.   

 

Die Ausführungen richten sich in erster Linie an Laien, die sich aus bloßem Interesse an der Sache etwas ausführlicher zur Energiewende informieren möchten, oder die sich von neutraler Seite sachkundig machen wollen, um beispielsweise Hilfestellung bei anstehenden Entscheidungen zu erhalten. Aufgrund der Vielfalt behandelter Aspekte, der angeführten Innovationen aus ganz unterschiedlichen Bereichen etc., dürfte die Darstellung aber auch von Experten/Expertinnen auf dem Gebiet der einen oder anderen Teilthematik durchaus mit Gewinn zur Kenntnis genommen werden können.

 

Wesentlich ist für die Darstellung insgesamt das Bemühen um eine nicht nur fachlich korrekte, sondern auch sachlich gehaltene Darstellung. Da die Ausführungen zu dieser Thematik keiner Organisation, politischen Richtung, Firma usw. verpflichtet sind, ist von vornherein gewährleistet, dass hier nicht das eine oder andere Produkt bzw. Konzept beworben wird. Auch geht es nicht darum, auf Einstellungen zu dem einen oder anderen Sachverhalt bzw. zu teils durchaus gesellschaftspolitisch brisanten Aspekten Einfluss nehmen zu wollen. Dies schließt durchaus nicht aus, kritische Stellungnahmen zu Wort kommen zu lassen. Allerdings geschieht das in der Form, dass entsprechende Passagen zitiert werden.

 

Insgesamt ist des Weiteren auf Wunsch des Auftraggebers darauf geachtet worden, einen eher journalistischen und nicht im engeren Sinne wissenschaftlichen Stil zu bevorzugen. Mit letzterem verbindet man (leider oft genug völlig zu Recht, wie auch aus zitierten Beiträgen zu vorliegender Thematik ersichtlich) eine verschlungene Darstellung ohne Rücksichtnahme auf die Frage, was davon der Leser/die Leserin überhaupt versteht, wenn die Autoren/Autorinnen ihre Texte mit nicht erläuterten Termini und zu vielen Fußnoten überladen.

 

An eine solche sprachliche Abfassung, die für jeden Text (egal, welcher Textsortenzugehörigkeit) unbedingt abzulehnen ist, wäre hier ohnehin nicht angeschlossen worden. Allerdings wird für vorliegenden Text insofern etwas anders als z.B. in einer im engeren Sinne wissenschaftlichen Arbeit verfahren, als Textverweise nicht ausufern und über das nötige Maß an Belegen nicht hinausgegangen wird.      

 

Gleichwohl werden keinerlei Abstriche an Standards soliden Arbeitens im schriftlichen Bereich gemacht. Dies beinhaltet vor allem, dass fachliche Sachverhalte, auf die Bezug genommen wird, belegt werden. Dazu reicht es nicht aus, z.B. lediglich durch „vgl.“ auf  Passagen eines anderen Textes hinzuweisen, weil man dadurch die Grenzen zwischen dem Wortlaut des Originals und der eigenen Formulierung verschwimmen lässt. In seriöser und korrekter Weise zu zitieren heißt, die jeweilige Passage (und sei diese nur kurz) eines Ausgangstextes in Anführungszeichen zu setzen, sowie die genaue Bezeichnung der Textstelle mit Seitenzahl hinzuzufügen.

 

In dem Zusammenhang ist auf folgende Probleme hinzuweisen: Öfters ist auf Darstellungen zurückgegriffen worden, die z.B. als Dateien im pdf-Format zur Verfügung stehen, weshalb aus ihnen in gängiger Weise Passagen zitiert werden konnten. Zahlreiche Internet-Beiträge weisen allerdings kein Erscheinungsdatum auf, keine Namen von Verfassern/Verfasserinnen etc. Noch häufiger gibt es zu zahlreichen fachlichen Teilthemen (insbesondere aus dem Bauwesen) durchaus einschlägige Beiträge, die allerdings von Unternehmen bzw. Firmen stammen, welche jeweilige Produkte oder Konzepte bewerben. In solchen Fällen ist davon Abstand genommen worden, entsprechende Beiträge zu zitieren. Auf  die Daten wird dann im Rahmen der Darstellung sprachlich in verallgemeinernder Form Bezug genommen.

 

Was die Textauswahl angeht, so sei dazu festgestellt: Es muss sich durchaus nicht um Beiträge handeln, die in jeweiliger Sparte bzw. Fachdisziplin unbedingt als repräsentativ angesehen werden. Denn die jeweilige Thematik ist zu komplex, um allen Verästelungen der Fachdiskussion folgen zu können. Ausgewählt worden sind Texte nach ihrer Zitierfähigkeit und danach, ob die jeweiligen Ausführungen als plausibel, einschlägig und erwähnenswert angesehen werden konnten.

 

Was die verschiedenen Zeitungsbeiträge angeht, die (insbesondere zum Zeitraum August/September 2012) zitiert worden sind, so sei dazu angemerkt: Auf diesem Wege werden den Leserinnen und Lesern in lebhafter Weise auch aktuelle Diskussionen vor Augen geführt bzw. in Erinnerung gerufen. Falls anders verfahren worden wäre (durch bloße Umschreibung bzw. Paraphrasierung), hätten die von anderer Seite in die Diskussion gebrachten Stellungnahmen zu kontrovers diskutierten Konzepten und Perspektiven nämlich als Auffassung des Autors vorliegender Ausführungen missverstanden werden können. Die Auswahl der Quellen erfolgt dabei recht willkürlich, also ohne jegliche Absicht der Bevorzugung der einen oder anderen Quelle; es hätten jeweils auch ganz andere Zeitungsbeiträge ähnlichen Inhalts erwähnt werden können.

 

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass im Sinne der Nach- bzw. Mitvollziehbarkeit der Ausführungen vorliegender Arbeit jeder im laufenden Text vorkommende und für erläuterungsbedürftig befundene Ausdruck erklärt wird. Dies gilt auch für sprachliche Ausdrücke (und im engeren Sinne für Fachtermini), die sich in zitierten Passagen finden. Wenn beispielsweise der Bundesumweltminister (wie in seinem „10-Punkte-Programm“) das Konzept „power to gas“ als erfolgversprechend vorstellt, dann ergibt sich daraus die Verpflichtung, Erläuterungen zu diesem Konzept an geeigneter Stelle anzubringen. Oder wenn in Beiträgen die sog. „EEG-Umlage“ beklagt wird, zu der künftig die „Offshore-Umlage“ in Form von höheren Stromrechnungen für alle Verbraucher hinzukommen soll, dann sind im Rahmen vorliegender Darstellung Ausführungen dazu zu machen, was es mit diesen Umlagen auf sich hat.   

 

Bevor die Gegenstände der Kapitel kurz vorgestellt werden, seien abschließend zu der gewählten Arbeitsweise im Hinblick auf  Auszeichnungen im Text einige Erläuterungen gemacht. Dabei handelt es sich um Aspekte, die heute im Bereich des Verfassens von Texten kaum noch beachtet werden bzw. offenbar weitgehend unbekannt sind, an die hier aber  konsequent und ohne Abstriche an Standards des Verfassens von Texten (gleich welcher Art) angeschlossen wird.

 

In Kursivschrift ausgezeichnet sind alltagssprachlichen Ausdrücke und Termini dann, wenn es in jeweiligem Zusammenhang um den Ausdruck bzw. Terminus geht, und nicht um den zugehörigen Sachverhalt (vgl. z.B. Kursivauszeichnung in „bezeichnet man als Repowering“ oder „Man redet von Repowering dann, wenn […]“, nicht aber z.B. im Falle von „Das Repowering ist eine Maßnahme zur […]“). Soweit davon betroffene Ausdrücke als Zitatteile betrachtet werden können, entfällt die Kursivauszeichnung, und sie werden in Anführungszeichen gesetzt. Zahlreiche der zitierten Passagen weisen Rechtschreibfehler, grammatische Fehler, oder auch Interpunktionsfehler auf (z.B. Komma statt Semikolon oder Punkt). In solchen Fällen ist an entsprechender Stelle „[sic]“ eingefügt. Damit soll verdeutlicht werden, dass der Fehler sich im Originaltext befindet. Was schließlich die Fettauszeichnung verschiedener Ausdrücke in laufenden Text angeht, so lässt diese sich für einen Text vorliegender Textsortenzugehörigkeit durchaus rechtfertigen. Die fett ausgezeichneten Ausdrücke dienen als Anhaltpunkte bei der Rezeption im Akt des Lesens; zugleich haben sie die Funktion, dass damit Gesichtspunkte für das am Schluss der Arbeit stehende Register markiert werden.     

 

Unter „2. Rahmenbedingungen, Bereiche und Konzepte“ werden zunächst die Voraussetzungen gegenwärtiger Entwicklungen dargestellt. Die Darstellung umfasst in den ersten Abschnitten zunächst Ausführungen dazu, was unter Energiequellen, Energieträger, Energie-Effizienz, Energie-Potenzial etc., sowie auch unter Nachhaltigkeit genauer zu verstehen ist. Daran schließend werden Fragen zu den erneuerbaren Energien behandelt, wozu die jeweiligen Energieträger bzw. Energieformen (von Windkraftanlagen bis Wasserkraft) vorgestellt werden. Am Ende des Kapitels stehen Ausführungen zu aktuellen Entwicklungen in diesen Bereichen.

 

In dem sich anschließenden Kapitel „3. Vorgaben durch Gesetze und Verordnungen“ werden die zentralen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu allen Bereichen der erneuerbaren Energien auf aktuellem Stand vorgestellt, und zwar bis hin zum „Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz“ (KWKW) und zur Neufassung der „EU-Gebäuderichtlinie“. Daran schließt sich der zentrale Abschnitt „3.4. Ausblick I: Neuere Entwicklungen“ an, auf den von mehreren Abschnitten anderer Kapitel aus verwiesen wird. Hier sind Entwicklungen bis zum September 2012  in die Darstellung einbezogen. Ein weiterer Abschnitt mit Überblickscharakter ist „3.5. Ausblick II: Gibt es bald ‚grüne’ Mietverträge?“

 

Das nächste Kapitel, nämlich „4. Handlungsfelder im Überblick“, beinhaltet eine Darstellung und Einteilung der Großbereiche, auf die alle Fragen zu energiepolitischen Entscheidungen bezogen sind. Für den Bereich der Autotechnik werden hier die Antriebsarten (Elektro-Antrieb, Hybrid-Betrieb, Brennstoffzellen-Antrieb etc.) unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen vorgestellt. Daran schließen sich Ausführungen zu dem Bereich der Wohngebäude und Nichtwohngebäude an, wozu auch auf Maßnahmen zur Energieeinsparung nach Gebäudetypen (Industrie- und Handelsbauten sowie Bürogebäude, Verwaltungsgebäude etc.) eingegangen wird. Auf diese Weise vermittelt die Darstellung Bezugspunkte zur Einordnung derjenigen Gebäudetypen, die in den sich anschließenden Kapiteln im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen, nämlich der Ein- und Mehrfamilienhäuser.

 

Zunächst werden dazu unter „5. Nachhaltiges Bauen und Sanieren: Übergreifende Aspekte“ grundlegende Ausdrücke (Sanierung,  Renovierung, Revitalisierung) erläutert, um sodann auf Entwicklungen und Untersuchungsergebnisse im Bereich der Neubauten und Bestandsbauten einzugehen (mit Daten und unter Berücksichtigung aktueller Aspekte). Das Kapitel beinhaltet auch Ausführungen zur Rolle der Bauberatung sowie zu Messverfahren (Thermographie, Blower-Door-Messung). In dem letzten Abschnitt des Kapitels werden die verschiedenen Gütesiegel und Zertifikate sowie Zertifizierungssysteme vorgestellt.

 

Das sich anschließende Kapitel „6. Energiesparhäuser“ umfasst zunächst Ausführungen zu den Bezugsgrößen nach der Energie-Einsparverordnung (Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust), woran sich Details zu den verschiedenen Energiesparhäusern anschließen: Niedrigenergiehaus, Effizienzhäuser der KfW-Bank nach Typen, Passivhaus, Nullenergiehaus, Plusenergiehaus, Drei-Liter-Haus etc. Die Darstellung umfasst unter anderem auch Erläuterungen zu dem Referenzhaus-Verfahren, zu Problemen der jeweiligen Konzepte, sowie unter „6.9. Perspektiven“ Angaben zu aktuellen Entwicklungen (Fördermittel usw.) und neuen Konzepten. 

 

In dem Kapitel „7. Dämmung“ werden zunächst Rahmenbedingungen, Vorgaben, Berechnungen und spezifische Problembereiche der Dämmung vorgestellt, so zu Berechnungen im Bauwesen nach der Energie-Einsparverordnung (Heizlast, U-Wert bzw. Wärmedurchgangswiderstand, Uw-Wert etc.). Sodann wird auf bauliche Gegebenheiten und Problembereiche eingegangen, hier insbesondere auf Wärmebrücken und auf den Zusammenhang von Luftfeuchtigkeit, Dämmung und Schimmelbildung. Anschließend werden die Bereiche der Dämmung dargestellt (Dämmung der Außenbauteile, Dämmung im Bereich des Daches, des Kellers etc.). Am Schluss des Kapitels stehen Ausführungen zu den verschiedenen Wärmedämmstoffen (Einteilung und mögliche Einsatzbereiche) und zu Problembereichen („7.5. Schlussbemerkungen“).

 

In dem Kapitel „8. Haustechnik I: Heizsysteme – Hauswärmetechnik“ werden zunächst grundlegende Aspekte zur Anlagentechnik (Anlagenaufwandszahl etc.) behandelt, woran sich eine Darstellung der verschiedenen Anlagetypen (bivalente Heizungen, Pufferspeicher, Niedertemperatur-Kessel, Brennwertkessel) anschließt. Vorgestellt werden sodann einzelne Konzepte der Gewinnung von Wärme mit Hilfe erneuerbarer Brennstoffe: Biomasse-Heizung (Pelletskessel, Pelletsheizung mit Untertypen), Wärmepumpenheizung mit Untertypen und mit einem Exkurs zu Lüftungsanlagen, sowie Solarheizung. Der sich anschließende Abschnitt beinhaltet Ausführungen zur Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), mit einer Darstellung zu Blockheizkraftwerken, KWK mit Stirlingmotoren und KWK mit Brennstoffzellen. Neuere und neueste Entwicklungen werden abschließend in einem „Ausblick“ vorgestellt.

 

Gegenstand des letzten Kapitels „9. Haustechnik II: Solarenergie-Nutzung“ schließlich sind  sämtliche Fragen im Umkreis entsprechender technischer Einrichtungen. Zunächst werden thermische Solaranlagen vorgestellt (Typen von Kollektoren, Auslegung der Anlagen), sodann Photovoltaik-Anlagen (Typen von Modulen, Anlage-Typen). Daran schließt sich eine Darstellung der passiven Nutzung der Solarenergie (transparente Wärmedämmung, Trombe-Wand) an, um sodann weitere Konzepte und Entwicklungen zur aktiven Nutzung von Solarenergie vorzustellen (Luftkollektoren, Phasenwechselmaterialien und Latentwärmespeicher, Grätzel-Zelle). In dem abschließenden „Ausblick“ geht es um Perspektiven zur Förderung (bis zu Diskussionen und Konzepten im Zeitraum September 2012) und um die Rolle der Beratung in diesem Bereich der Haustechnik.

 

Unter „11. Literaturverzeichnis“ findet sich die im laufenden Text zitierte Literatur (außer Zeitungsbeiträge) angeführt. Hier wird versucht, die in den Originalbeiträgen überwiegend ungeordnet, konfus bzw. unvollkommen gemachten Angaben (Titelpositionen samt Interpunktion) in eine Darstellungsform zu bringen, die bibliographischen Standards entspricht. Internetadressen sind den jeweiligen Titeln in eckigen Klammern am Ende hinzugefügt.    

 

Den letzten Teil der Arbeit bildet „12. Register“. Eine derart umfangreiche und stark hierarchisch untergliederte Arbeit bedarf eines Registers, weil andernfalls die angesprochenen Aspekte nicht aufgefunden und bei der Lektüre kaum zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Obwohl es zahlreiche Verweise zwischen den Unterabschnitten jeweiliger Kapitel im laufenden Text gibt, ermöglicht das Register, Termini und mit ihnen bezeichnete Sachverhalte zusammenzuführen, die im Rahmen unterschiedlicher Abschnitte von Kapiteln erwähnt bzw. angesprochen werden.

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Elektromobilität – ein zentrales Zukunftsthema

 

Die im Zusammenhang mit der Elektromobilität zu bewältigenden Probleme sind derart  komplex, dass es durchaus nicht völlig übertrieben erscheint, wenn von „größten aktuellen Herausforderungen für Wirtschaft, Wissenschaft und Politik“ und sogar von einem „neuen Zeitalter“ die Rede ist. Dahingehend äußern sich auch die beteiligten Bundesministerien auf ihren Internetseiten: Auf ihrem gemeinsamen Stand zur Hannovermesse (08.03.2013) wird die Elektromobilität als „Zukunft made in Germany“ vorgestellt. Und vom „Bundesministerium für Bildung und Forschung“ (BMBF, 16.04.2013) wird dazu gleich zweimal ähnlich formuliert: „Elektromobilität markiert eine technologische Zeitenwende“ und „Mit dem Wandel hin zur Elektromobilität zeichnet sich eine Zeitenwende ab“.

 

Gegenwärtig vergeht kaum ein Tag, an dem wir nicht im Internet, in den Printmedien oder in Rundfunk und Fernsehen mit verschiedenen Details zur Elektromobilität konfrontiert werden (Batterietechnik, Ladestationen, Verkaufszahlen, Automodelle, etc.), oder mit Kontroversen rund um die Zukunftsperspektiven der Elektromobilität. Allerdings dürfte es kaum ohne erheblichen Aufwand möglich sein, selbst im Hinblick auf einen einzigen Aspekt der  Thematik zu einer angemessenen und zugleich aktuellen sowie nicht einseitigen Einschätzung der Sachlage gelangen zu können.

 

Genau an dieser Stelle setzen wir mit dem Vorhaben an, eine Orientierungshilfe für den Gesamtkomplex der Elektromobilität zu geben. Gezielt wird darauf, alle wesentlichen Fragen dieses Bereichs zu behandeln, um Laien ohne ausführliche Vorkenntnisse wie auch Nutzer/Nutzerinnen mit weitergehenden Kenntnissen in die Lage zu versetzen, sich ein Bild von den aktuellen Entwicklungen zu machen und genaueren Einblick in jeweilige Details erhalten zu können.

 

Angestrebt wird, die zu berücksichtigenden Aspekte sachlich korrekt und in ihrer Vielseitigkeit zu erfassen. Dies beinhaltet auch, erkennbar zu machen, dass die jeweiligen Ausführungen hier nicht interessebezogen dem einen oder anderen Konzept verpflichtet sind oder zu Gunsten des einen oder anderen Produkts ausfallen. Eine solche Orientierung hebt sich damit dem Anspruch nach von vielfältigen Stellungnahmen zu dem Komplex der Elektromobilität ab, in denen aufgrund nachvollziehbarer politischer Erwägungen oder verfolgter Verkaufsinteressen teilweise ein einseitiges Bild von der gegenwärtigen und der zu erwartenden künftigen Entwicklung im Bereich der Elektromobilität gezeichnet wird. 

 

Die Schritt für Schritt zu vervollständigende und zu aktualisierende Darstellung umfasst im Wesentlichen Ausführungen zu

 

-         grundlegenden Zielvorgaben und Konzepten der beteiligten Bundesministerien (bzw. der gegenwärtigen Bundesregierung), den bereitgestellten Fördermitteln für Forschung und Entwicklung, sowie Demonstrations- und Pilotprojekten („Leuchtturmprojekte“) etc.,

-         aktuellen Entwicklungen und Prognosen, was die Elektromobilität in Deutschland angeht (Verkaufszahlen, Berichte und Ergebnisse von Untersuchungen),  

-         Vorgaben durch die Europäische Union (EU),

-         Organisationen und Verbände, die an der Weiterentwicklung der Elektromobilität beteiligt sind,

-         Entwicklungen in anderen Ländern (auch außerhalb der EU: China, Japan, USA etc.),

-         dem Großkomplex rund um Antriebskonzepte für unterschiedliche Fahrzeugtypen (für Pkw, für Elektroroller etc., für Nutz- und Schwerlastfahrzeuge in urbaner Umbebung sowie im innerbetrieblichen Umfeld, aber auch in der Luftfahrt und anderen Einsatzbereichen): reine Elektrofahrzeuge (batteriebetriebene Fahrzeuge), Brennstoffzellen-Fahrzeuge, Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge,

-         technologischen Details und Entwicklungen im Bereich der Batterietechnik, der Brennstoffzellentechnik, der Ladetechnik, sowie auch neuer Bezahlungs- und Abrechnungsverfahren etc.,

-         Untersuchungen zu Mobilitätskonzepten generell (urbane Mobilität, Schienennetz, Carsharing etc.) und zur Nutzerakzeptanz,

-         Wertschöpfungsketten von der Produktion bis zum Recycling sowie der Wiederverwendung von Komponenten (Lithium, Kobalt, seltene Erden),   

-         Konzepte der Vernetzung (Smart Grid, Energie-Plus-Haus, etc.),

-         Automobilausstellungen, Messen, Kongresse der letzten Jahre und der Zeit im Berichtszeitraum,

-         Entwicklungen im Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung (in der Wirtschaft, an Instituten, im Rahmen von Studiengängen an Universitäten),  

-         der Geschichte der Elektromobilität von den Anfängen an bis hin zu den gegenwärtigen Entwicklungen,

-         Publikationen im Bereich der Elektromobilität, aus denen zitiert worden ist und die von übergreifendem Interesse sind,

-         Glossar zur Terminologie, (zu erläuterungsbedürftigen Ausdrücken wie z.B. Reforming, Rekuperation, Torque Vectoring),

-         Verzeichnis der Abkürzungen (für technische Details sowie für Organisationen und Konzepte).

 

 

Anstoß zur Elektromobilität:  

 

Ausschlaggebend für sämtliche, auf die Elektromobilität gerichtete, Bemühungen sind heute  Argumente des Umwelt- und Klimaschutzes und solche der Überwindung einer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern: Verbrennungsmotoren emittieren meist klimaschädliches Kohlendioxid in zu großer Menge und verbrauchen Treibstoffe, die nur begrenzt zur Verfügung stehen und immer teurer werden. Ein Umdenken in Richtung der Entwicklung alternativer Antriebe wird in Europa bereits dadurch erforderlich, dass das EU-Parlament schärfere CO2-Grenzwerte für 2025 (manche Quellen geben 2020 an) festlegen will.

 

Deutschland nimmt im Rahmen aller Bemühungen um die Elektromobilität insofern eine Sonderrolle ein, als diese im Kontext grundlegender energiepolitischer Entscheidungen stehen, nämlich des per Gesetz vom Deutschen Bundestags am 20. Juni 2011 beschlossenen   Ausstiegs aus der Kernenergienutzung („Energiewende“) bis zum Jahre 2022. Ebenfalls im Jahre 2011 (am 18. Mai) hat das Bundeskabinett ein Regierungsprogramm zur Elektromobilität beschlossen. Dem Beschluss vorausgegangen sind und dem Beschluss folgten zahlreiche Aktivitäten. Genannt sei an dieser Stelle lediglich die Gründung der „Nationalen Plattform Elektromobilität“ (NPE) am 03. Mai 2010, welcher der Bundesregierung am 19. Juni 2013 bereits ihren dritten Bericht mit Empfehlungen für eine künftige Politik im Bereich der Elektromobilität übergeben hat.

 

Im Rahmen ihres „Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität“ verfolgt die gegenwärtige Bundesregierung (vor der Bundestagswahl im September 2013) das Ziel, Klimaschutz und Wirtschaftsinteressen  miteinander so zu verbinden, dass Deutschland seine „Führungsrolle“ auch in einer „elektromobilen Zukunft“ (vgl. BMBF vom 16.04.13) behaupten kann: „Bis 2015 will die Bundesregierung, dass Deutschland führend im weltweiten Elektroautomobilmarkt ist“. Angesichts geringer Verkaufszahlen von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb und zahlreicher offener Fragen auf Technologie- und Kompetenzebene ist Gegenstand verschiedener Kontroversen die konkrete Zielvorgabe: „Bis spätestens zum Jahr 2020 sollen eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen fahren“. Interessanterweise soll China bereits im Jahre 2009 (vgl. z.B. „Springer for Professionals“ vom 09.06.2009) eine ganz ähnliche Vorreiterposition in Sachen Elektromobilität in Aussicht gestellt haben: Dort wurde angestrebt, dass reine Elektroautos und Hybridfahrzeuge „bis zum Jahre 2020 einen Marktanteil von bis zu 50% haben“ sollen. Zwischenzeitlich ist man allerdings offenbar von dieser Zielvorgabe abgerückt (vgl. z.B. „Die Welt online“ vom 22.04.2013). 

 

Um Forschung und Entwicklung der Elektromobilität bis hin zur Markteinführung von Fahrzeugen voranzubringen, haben in Deutschland die beteiligten Ministerien im Rahmen des „Konjunkturpakets II“ der Bundesregierung seit 2011umfangreiche Fördermaßnahmen für eine Fülle von groß angelegten Konzepten, Pilot-Projekten und sog. „Spitzen-Cluster“ auf den Weg gebracht. So sind unter anderem im April 2012 vier Regionen als „Schaufenster Elektromobilität“ ausgewählt und an der Schnittstelle von Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem erprobt worden.

 

Gerade das laufende Jahr 2013 scheint das Jahr der Elektromobilität werden zu können, worauf verschiedene aktuelle Entwicklungen hinweisen: Abgesehen von Fahrzeugen anderen Typs sollen in diesem Jahr mehr als zwanzig neu entwickelte Pkws mit alternativen Antrieben in Deutschland auf den Markt kommen, überwiegend offenbar Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. Während zahlreiche Universitäten bereits seit längerer Zeit Studiengänge zu der interdisziplinären Thematik der Elektromobilität anbieten, gibt es in diesem Jahr ein neues Konzept: Verschiedene Hochschulen Baden-Württembergs, die in der „Hochschulföderation Süd-West“ (HfSW) vernetzt sind, bieten mit Beginn des Wintersemesters 2013 einen gemeinsamen berufsbegleitenden Masterstudiengang „Elektromobilität“ an.

 

 

Was umfasst die Elektromobilität?

 

In technischer Hinsicht dürfte man mit der Elektromobilität in erster Linie an  batteriebetriebene Personenkraftwagen denken, sowie an verschiedene, damit verbundene und gegenwärtig noch nicht hinlänglich bewältigte Probleme (Batterie, Ladesysteme, Reichweite usw.). Bei genauerer Betrachtung allerdings wird deutlich, dass es um weit mehr geht, als um reine Elektrofahrzeuge. Darüber geben die verschiedenen Schriften und Internetseiten der Bundesministerien Aufschluss:

 

Laut BMU („Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“)„umfasst“ die Elektromobilität – jedenfalls „im Sinne der Bundesregierung“ – alle Fahrzeuge, „die von einem Elektromotor angetrieben werden und ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz beziehen, also extern aufladbar sind“. Über „rein elektrisch betriebene Fahrzeuge“ hinaus zählen dazu die aus einer „Kombination von Elektromotor und kleinem Verbrennungsmotor“ (sog. „Range Extender“) bestehenden Fahrzeuge, sowie „am Stromnetz aufladbare Hybridfahrzeuge“ (sog. „Plug-in-Hybrid Electric Vehicle“).

 

Wesentlich differenzierter erfasst die NPE („Nationale Plattform Elektromobilität“) in ihrem dritten Bericht (Forschrittsbericht NPE 2012) die Antriebstechnologien, die sie der Elektromobilität zurechnet, nämlich Plug-in-Hybrid (PHEV), Range Extended Electric Vehicle (REEV), batteriebetriebenes Fahrzeug (BEV), und Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV). Dort wird darauf hingewiesen, dass die Elektromobilität als „funktionierendes Gesamtsystem“ betrachtet werden muss, weshalb von einem sog. „systemischen Ansatz“ auszugehen sei. Denn auch Fahrzeugkunden bzw. Nutzer von Fahrzeugen sehen die Elektromobilität „nicht in Einzelkomponenten, sondern als ein ganzheitliches Angebot“ an (ebd.,10). 

 

In einem, ebenfalls vom BMU herausgegebenen, sog. „Flyer“ („Erneuerbar mobil“, April 2012) wird im Vorwort sehr deutlich von dem damaligen Bundesumweltminister N. Röttgen darauf hingewiesen, dass Fragen rund um die Elektromobilität einen wichtigen Baustein der Energiewende ausmachen: „Die Energiewende muss alle Bereiche unserer Wirtschaft umfassen. Gerade im Straßenverkehr, der bislang nahezu vollständig auf Erdöl beruht, müssen wir neue Wege beschreiten“. Hier gilt die Elektromobilität als „Schlüsseltechnologie auf diesem Weg“ – allerdings unter der Bedingung, dass der genutzte Strom aus erneuerbaren Energien (wie insbesondere Windkraft und Solarenergie) stammt (ebd., 6).

 

Im Hinblick auf die Reduzierung der CO2-Emissionen wird aber auch die „Weiterentwicklung des traditionellen Verbrennungsmotors“ als „wichtiger Baustein“ (ebd.,  16) angesehen. Deshalb betont man in verschiedenen anderen Stellungnahmen, dass Ausgangspunkt bei der Förderung der Elektromobilität nicht nur ein „systemischer“ und „marktorientierter“, sondern auch ein „technologieoffener Ansatz“ sei (vgl. z.B. Forschrittsbericht NPE 2012, 7; vgl. auch „BMU Nationale Plattform Elektromobilität“, bereits im Juni 2011, 17). Allerdings wird dahingehend argumentiert, dass die z.B. durch effizientere Motoren gegebenen Vorteile durch die zunehmende Anzahl von Fahrzeugen und die Zunahme des Verkehrs insgesamt wieder verloren gehen, weshalb der Entwicklung alternativer Antriebsarten großes Gewicht zukomme.

 

In einer weiteren, vom BMVBS („Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“) herausgegebenen, Darstellung zur Elektromobilität (zit. als „BMVBS Leitmarkt 2011“, Stand Juni 2011) werden zahlreiche Bezugspunkte dessen angeführt, was die Elektromobilität über Antriebsarten von Personenkraftwagen und Lkws hinaus beinhaltet: Hingewiesen wird dort (jeweils unter: „Auch das ist Elektromobilität“) insbesondere auf eine „Tram mit kontaktloser Stromübertragung“, auf eine „Dieselhybridlok“, auf das „Brennstoffzellenflugzeit Antares DLR-H2“, sowie auch auf den Prototyp eines „Energie-Plus-Hauses“, den das BMVBS seit 2011 in Berlin errichtet hat. Nach dem Motto „Mein Haus – meine Tankstelle“ sollte das Energieplus dieses Hauses bevorzugt für Elektromobilität (Auto, Motorrad, Fahrrad) genutzt werden (vgl. einen kritischen Zwischenbericht in „Ecoquent Positions“ vom 04.04.2013, von Sabine E. Rädisch; vgl. dazu auch „Effizienzhaus Plus mit Elektromobilität“ der Seite des BMVBS: Stand Januar 2012).

 

Die wenigen, an dieser Stelle genannten Aspekte lassen erkennen, dass Elektromobilität viel mehr als die Elektrifizierung von Straßenfahrzeugen umfasst, und dass darauf bezogene Forschungen und technologische Entwicklungen auch in engem Zusammenhang mit der in Deutschland im Jahre 2011 eingeleiteten Energiewende zu sehen sind. Laut NPE („Nationale Plattform Elektromobilität“) befindet man sich in Deutschland „innerhalb der Marktvorbereitungsphase“, die bis zum Jahr 2014 reichen soll. Der sog. „Markthochlauf“ beläuft sich auf die Zeit bis zum Jahre 2017, woran sich der „Massenmarkt“ bis 2020 anschließen werde (Fortschrittsbericht NPE 2012, 3).

 

Angesichts geringer Verkaufszahlen und vieler ungelöster Probleme (Preis, Ladestationen, Reichweite etc. betreffend) werden die von der gegenwärtigen Bundesregierung gemachten quantitativen und zeitlichen Zielvorgaben zur Elektromobilität häufig skeptisch beurteilt. Was die Antriebstechnologie angeht, scheint man auch in der Automobilbranche zumindest für die nächsten Jahre den Hybridantrieb als Brückentechnologie anzusehen. Insgesamt halten aber die für die Elektromobilität maßgeblichen Entscheidungsträger an den formulierten ehrgeizigen Zielen fest. So hat z.B. Matthias Wissmann (Präsident des VDA: „Verband der Automobilindustrie“) bedauert, dass die Elektromobilität von verschiedener Seite „totgeschrieben“ werde; zugleich hat er seiner Zuversicht Ausdruck gegeben, dass es mit der Elektromobilität vorangehen werde und „dass dieser Kraftakt gelingt“ (vgl. Pressemeldungen von 21.03.2013).

 

 

 

 

eizHei

 

 

 

 


 
 

   

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